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Nationalratswahl 2017

Information

Wo und wann kann ich wählen?
Wahltag: Sonntag, 15. Oktober 2017
Stichtag: 25. Juli 2017


Wo kann ich wählen?
Sie erhalten ca. drei Wochen vor der Wahl per Post eine "Amtliche Wahlinformation". Diese informiert Sie, in welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie wählen können. Es sind ingesamt 3 Wahlsprengel vorgesehen.


Wo ist mein Wahllokal?
In Seitenstetten gibt es 3 Wahllokale, Gasthaus Ott, Gasthaus Wieser, Gasthaus Sindhuber
Wann kann ich wählen?
Wahllokal: 7.00 bis 14.00 Uhr, Gasthaus Ott
Wahllokal: 7.00 bis 14.00 Uhr, Gasthaus Wieser
Wahllokal: 8.00 bis 14.00 Uhr , Gasthaus Sindhuber


Wahlkartenwähler / Briefwähler
Wahlkartenwähler können in jeden Wahllokal wählen. Auch Briefwahlkarten können am Wahltag im Wahllokal abgegeben werden.
Wählen im Urlaub / Ausland
Wenn es Ihnen am Wahltag nicht möglich ist, in Ihrem zugeteilten Wahllokal zu wählen, können Sie bereits vor dem Wahltag mittels einer Wahlkarte in ganz Österreich und auch im Ausland im Postweg Ihre Stimme mittels Briefwahl abgeben.
ACHTUNG: Die Wahlkarte muss bis spätestens Sonntag, 15. Oktober 2017 um 17:00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlangen!!!


Am Wahltag
Während der Wahlzeit ist die Stimmabgabe durchgehend möglich. Vergessen Sie bitte nicht einen gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ins Wahllokal mitzunehmen.
Bin ich wahlberechtigt?
Wer ist in Seitenstetten bei der Nationalratswahl 2017 wahlberechtigt?
 Männer und Frauen, die am Stichtag (25.7.2017) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, ihren Hauptwohnsitz in Seitenstetten haben und am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben
 Männer und Frauen, die am Stichtag (25.7.2017) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und einen "Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz-/Europa-Wählerevidenz für österreichische StaatsbürgerInnen, die außerhalb des Bundesgebietes leben" gestellt haben (AuslandsösterreicherInnen).
Wählen mit Wahlkarte
 Online-Wahlkartenantrag für die Nationalratswahl 2017
Sollten Sie am Wahltag 15. Oktober 2017 nicht in Seitenstetten sein, können Sie natürlich trotzdem Ihre Stimme abgeben! Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte, die Sie
 vor dem Wahltag im Postweg an die Bezirkswahlbehörde übermitteln oder mit der Sie
 am Wahltag in jedem Wahllokal in Österreich Ihr Wahlrecht ausüben können
Wo und wann kann man in Seitenstetten eine Wahlkarte beantragen?
Eine Wahlkarte kann wie folgt beantragt werden:
 Schriftlich: Marktgemeinde  Seitenstetten
 Fax: 074 77/422 24
 Internet: www.wahlkartenantrag.at
 Persönlich: im Gemeindeamt Seitenstetten ,Steyrer Straße 1
 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: von 8.00 bis 12.00 Uhr
Montag von 12.00 bis 14.00 Uhr, Donnerstag von 13.30 bis 18.00 Uhr
 Mittwoch geschlossen


!!! ACHTUNG !!! Telefonische Anträge können ausnahmslos nicht entgegengenommen werden!
Ausstellungsbeginn von Wahlkarten:
 Voraussichtlich ab 18. September 2017
Ende der Ausstellung von Wahlkarten:
 Schriftlich / Fax / Internet: bis Mittwoch, 11. Oktober 2017
 Persönlich: bis Freitag, 13. Oktober 2017 bis 12:00 Uhr
Was ist für die Beantragung einer Wahlkarte erforderlich?
Für die persönliche Ausstellung einer Wahlkarte ist ein amtlicher Lichtbildausweis nötig.
Für den Fall, dass jemand eine Wahlkarte für eine Wahlkartenwerber abholen möchte, ist dies nur mit einer Vollmacht des Wahlkartenwerbers möglich.
Für die schriftlichen Anforderungen (Post, Fax) ist die Angabe folgender Daten unbedingt erforderlich:
 Familienname und Vorname
 Geburtsdatum
 Grund der Verhinderung (z.B. Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland)
 Hauptwohnsitzadresse in Stadt Haag
 Telefonnummer oder E-Mail für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Wahlkartenanforderung
 eventuell Zustelladresse, an welche die Wahlkarte versandt werden soll
 Bei Anträgen, welche per Post oder Telefax eingebracht werden, ist eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis) beizufügen oder die Nummer des Reisepasses anzuführen.


Briefwahl - so geht´s
Mittels Briefwahl kann sofort ab Erhalt der Wahlkarte die Wahlhandlung durchgeführt werden.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie den Stimmzettel ausgefüllt und die Briefwahl durchgeführt haben, ist die Wahlhandlung abgeschlossen. Eine Wiederholung der Wahlhandlung ist nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie auch, dass Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten nicht ausgestellt werden dürfen.
 Den amtlichen Stimmzettel für die Nationalratswahl 2017 ausfüllen, ins beigelegte Wahlkuvert geben und schließen.
 Das Wahlkuvert in die Wahlkarte geben und zukleben.
 Auf der Wahlkarte ist mit Unterschrift zu bestätigen, dass der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde.
 Die Wahlkarte vor dem Wahltag persönlich in den nächsten Briefkasten werfen.
 Die Wahlkarte kann auch am Wahltag persönlich in jedem österreichischen Wahllokal abgeben werden.
 Bei Übermittlung der Wahlkarte im Postweg muss die Wahlkarte bis spätestens Sonntag, 15. Oktober 2017 um 17:00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlangen.
Was haben Sie ganz allgemein zu beachten?
 Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig!
 Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
 Sollten Sie keine Wahlkarte besitzen, können Sie ausschließlich in Ihrem Wahllokal am Wahltag Ihre Stimme abgeben.
 Damit die Stimme gültig ist, muss die Wahlkarte verschlossen sein und auch das den Stimmzettel beinhaltende Wahlkuvert verschlossen sein.
 Die eidesstattliche Erklärung (Unterschrift) abgegeben wurde.
Welche Fehler führen zur Nichtigkeit bei der Briefwahl?
Bitte beachten Sie, dass die Wahlkarte vollständig ausgefüllt werden muss. Die Stimmabgabe im Weg der Briefwahl ist nichtig, wenn:
 die eidesstattliche Erklärung (Unterschrift) nicht oder nachweislich nicht durch den Wahlberechtigten abgegeben wurde,
 die Wahlkarte kein Wahlkuvert enthält,
 die Wahlkarte zwei oder mehrere Wahlkuverts enthält,
 die Wahlkarte ein anderes oder mehrere andere als das beige Wahlkuvert enthält,
 das Wahlkuvert beschriftet ist,
 die Wahlkarte derart beschädigt bei der Bezirkswahlbehörde einlangt, dass ein vorangegangenes missbräuchliches Entnehmen oder Zurücklegen des inliegenden Wahlkuverts nicht ausgeschlossen werden kann,
 die Wahlkarte nicht spätestens am Wahltag, 17:00 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde eingelangt oder in einem Wahllokal abgegeben wurde