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Gut versichert beim Studium

NÖ Gebietskrankenkasse rät: rechtzeitig über kostenlose Mitversicherung informieren oder Alternativen checken

Im Herbst startet an den Universitäten und (Fach-)Hochschulen das neue Wintersemester. Wie lange Studentinnen und Studenten in der sozialen Krankenversicherung bei den Eltern mitversichert sind bzw. welche Möglichkeiten es danach gibt, darüber informiert die NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK).

Kostenlose Mitversicherung

"Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind automatisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (= 1. Tag vor dem 18. Geburtstag) mit den Eltern mitversichert, sofern sie nicht schon vorher einen eigenen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben", erklärt NÖGKK-Obmann KR Gerhard Hutter. Wird danach eine Schule oder Universität besucht, kann die kostenlose Mitversicherung bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden. Wird für das Kind noch Familienbeihilfe bezogen, verlängert die NÖGKK automatisch die Mitversicherung. Besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, müssen eine Schulbesuchs- oder Studienbestätigung sowie ein Studienerfolgsnachweis bzw. im 2. Abschnitt ein Nachweis über das positive Ablegen der 1. Diplomprüfung vorgelegt werden. Hutter: "Damit Kinder über 18 Jahren nicht unbemerkt aus dem Versicherungsschutz fallen, bietet die NÖGKK einen besonderen Service: Rund 2 Monate vor Ende der beitragsfreien Mitversicherung werden die Eltern schriftlich informiert, dass der Versicherungsschutz endet."

Selbstversicherung

Studierende, die keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben und auch nicht mehr die Voraussetzungen für die kostenlose Mitversicherung erfüllen, können sich bei der NÖGKK freiwillig versichern lassen. Die Selbstversicherung kostet heuer monatlich 52,68 €. Ob die Voraussetzungen für die Studentenversicherung erfüllt werden, erfährt man direkt bei der NÖGKK oder über den Online-Ratgeber "Selbstversicherung für Studentinnen und Studenten" unter www.noegkk.at.

Geringfügige Beschäftigung

Wer neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung ausübt (Geringfügigkeitsgrenze liegt heuer bei 395,31 € pro Monat), ist nur unfallversichert und kann sich preiswert in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern lassen. Die Voraussetzungen kann man ebenso direkt bei der NÖGKK oder über den Online-Ratgeber "Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung" unter www.noegkk.at abfragen.

Für alle Studentinnen und Studenten, die es in die Ferne zieht, rät Obmann Hutter: "Vor Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums im Ausland ist es sinnvoll, sich rechtzeitig bei der NÖGKK über Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes sowie den Leistungsumfang im jeweiligen Land zu erkundigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden."

Detaillierte Infos zum Thema gibt es unter der Tel.-Nr. 050899-6100, unter www.noegkk.at oder im Ratgeber "Studentenversicherung", der in allen NÖGKK-Service-Centern aufliegt.