Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Ablauf der Zustellung über "Mein Postkorb"
Geht eine neue Nachricht in "Mein Postkorb" ein, erfolgt unmittelbar eine Verständigung an die bei der Registrierung hinterlegte und verifizierte E-Mail-Adresse/hinterlegten und verifizierten E-Mail-Adressen.
Wie bei der konventionellen Zustellung auch können vorübergehende Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankenstand gemeldet werden. Während dieser Zeit werden Sendungen nicht elektronisch zugestellt. Zu beachten ist jedoch, dass die versendende Behörde während dieser Zeit Zustellungen wieder in Papierform durchführen kann.
Nur bei Login mit ID Austria oder EU-Login auf oesterreich.gv.at bzw. in der App "Digitales Amt" können auch nachweisliche Zustellungen (entsprechen postalischen RSa-/RSb-Briefen) neben nicht-nachweislichen Zustellungen (entsprechen "Fensterkuvert Sendungen") eingesehen und abgeholt werden. Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarte auf ID Austria sind ebenfalls auf oesterreich.gv.at verfügbar.
Nachweislich zugestellte Nachrichten müssen innerhalb von zwei Wochen abgeholt werden und stehen nach Ablauf der Abholfrist für weitere acht Wochen (insgesamt also zehn Wochen) in "Mein Postkorb" zur Verfügung. Nicht-nachweisliche Nachrichten stehen in "Mein Postkorb" zehn Wochen zur Abholung zur Verfügung. Danach werden alle Nachrichten aus "Mein Postkorb" gelöscht.
Nachweisliche Nachrichten gelten am ersten Werktag nach Verständigung an die eigene E-Mail-Adresse/die eigenen E-Mail-Adressen als zugestellt. Nicht-nachweisliche Nachrichten gelten als zugestellt, sobald sie in "Mein Postkorb" verfügbar sind.
Achtung
Es empfiehlt sich, "Mein Postkorb" regelmäßig auf Zustellungen zu überprüfen. Dies für den Fall, dass die an die hinterlegte E-Mail-Adresse/hinterlegten E-Mail-Adressen verschickte Information über eine erfolgte Zustellung in den Spam-Ordner verschoben wird oder das E-Mail-Postfach voll ist und die E-Mail dadurch nicht eingeht.
Falls Nachrichten länger aufbewahrt werden sollen, können diese z.B. auf dem Computer gespeichert oder an eine E-Mail-Adresse weitergeleitet werden.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt