Abrechnung künstliche Besamungen von Rindern und Schweinen

Es wird gebeten, die Besamungsscheine für die künstlichen Befruchtungen (Eigenbesamung und Besamungen von Tierärzten) von Rindern und Schweinen für 2025 bis spätestens 12. Dezember 2025 am Gemeindeamt abzurechnen, damit die Abrechnung für 2025 noch heuer durchgeführt werden kann.