Kommunalsteuer
Die Kommunalsteuer ist eine Selbstbemessungsabgabe. Der Unternehmer hat die Steuer für einen Kalendermonat bis zum 15. des Folgemonates an die Gemeinde zu entrichten. (Fälligkeitstag). Diese Steuer wird in der Gemeinde Seitenstetten vom GVA Amstetten (Gemeindeverband für Abgabeneinhebung im Bezirk Amstetten) eingehoben.
Bemessungsgrundlage:
Die Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer (Lohnsteuer) unterliegen (Monats-Bruttolohnsumme).
Höhe der Kommunalsteuer:
3 Prozent der Bemessungsgrundlage (Brutto-Lohnsumme).
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