Gemeindeförderungen
Förderrichtlinien Regenwassernutzungsanlagen ab 1.1.2019 Betrag: € 200,-/m³ bis max. € 1.200,- oder max. 60 % d. Investitionskosten FörderrichtlinienMittwoch, 20. November 2019 Vorlagen zur Einreichung bei der GemeindeMittwoch, 20. November 2019 EndabrechnungsformularMittwoch, 20. November 2019 |
Photovoltaik und StromspeicheranlagenFörderrichtlinien PV-Anlagen und Stromspeicheranlagen.pdfDienstag, 16. Januar 2024 Ansuchen Förderung Photovoltaik und StromspeicheranlagenDienstag, 16. Januar 2024 |
Tierzuchtförderung - Besamung Rind Betrag: € 11,00 € 11,00 - bei Besamung durch den Tierarzt € 7,00 - bei Eigenbesamung |
Tierzuchtförderung - Besamung Schwein Betrag: € 5,50 Beitrag zur künstlichen Befruchtung von Schweinen durch Eigenstandsbesamung. |
Wirtschaft- und Gewerbe Für außerordentliche Investitionen, die zur Sicherung und/oder zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Wirtschafts-/Gewerbebetrieben getätigt werden, kann die Gemeinde eine Förderung gewähren. Voraussetzung ist, dass sich der Standort der Firma/des Betriebes im Gemeindegebiet befindet und Arbeitsplätze damit verbunden sind. FörderrichtlinienDonnerstag, 19. Dezember 2019 FormularDonnerstag, 19. Dezember 2019 |
WohnbauförderungWBFörderungRichtl.2022.pdfDonnerstag, 20. Januar 2022 Ansuchen .pdfDonnerstag, 20. Januar 2022 |