Gemeindeförderungen

Förderrichtlinien Regenwassernutzungsanlagen ab 1.1.2019
Betrag: € 200,-/m³ bis max. € 1.200,- oder max. 60 % d. Investitionskosten

Förderrichtlinien

Mittwoch, 20. November 2019

Vorlagen zur Einreichung bei der Gemeinde

Mittwoch, 20. November 2019

Endabrechnungsformular

Mittwoch, 20. November 2019

Photovoltaik und Stromspeicheranlagen

Tierzuchtförderung - Besamung Rind
Betrag: € 11,00

€ 11,00 - bei Besamung durch den Tierarzt

€ 7,00 - bei Eigenbesamung

Tierzuchtförderung - Besamung Schwein
Betrag: € 5,50

Beitrag zur künstlichen Befruchtung von Schweinen durch Eigenstandsbesamung.

Wirtschaft- und Gewerbe

Für außerordentliche Investitionen, die zur Sicherung und/oder zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Wirtschafts-/Gewerbebetrieben getätigt werden, kann die Gemeinde eine Förderung gewähren. Voraussetzung ist, dass sich der Standort der Firma/des Betriebes im Gemeindegebiet befindet und Arbeitsplätze damit verbunden sind.

Förderrichtlinien

Donnerstag, 19. Dezember 2019

Formular

Donnerstag, 19. Dezember 2019

Wohnbauförderung

WBFörderungRichtl.2022.pdf

Donnerstag, 20. Januar 2022

Ansuchen .pdf

Donnerstag, 20. Januar 2022