Bausprechtage

Sie planen einen Neubau, Sanierung Ihrer Heizung oder Sie sind sich nicht sicher, ob eine Baubewilligung/Bauanzeige notwendig ist?
Nutzen Sie die Möglichkeit und besuchen Sie den Bausprechtag im Gemeindeamt.
Eine Bausachverständige des Gebietsbauamt St. Pölten steht Ihnen am Gemeindeamt für die Abwicklung der Bauverfahren zur Verfügung.

Termin für den nächsten Bausprechtag und weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Johann Kimmeswenger, Tel. 074 77/422 24-13.


Freie Baugründe und Wohnungen in der Gemeinde Seitenstetten

Am Gemeindeamt erfahren Sie Näheres über Baugrundstücke und alles was Sie beim Grundkauf beachten sollten.

Sie suchen eine Wohnung?
Am Gemeindeamt liegt eine Liste über freie Miet-oder Eigentumswohnungen auf. 

Informationen unter 07477/42224-13


Aufschließungsabgabe

Die Aufschließungskosten sind ein Sammelbegriff für eine Gemeindeabgabe, die in der niederösterreichischen Bauordnung vorgeschrieben und einmal zu entrichten ist. Diese Abgabe ist zweckgebunden, das heißt, dass die Gemeinde dieses Geld für die "Aufschließung / Erschließung" eines unbebauten (neu) parzellierten Grundstückes verwenden muss.

Diese beziehen sich auf die Errichtung einer Fahrbahnhälfte, einer Oberflächenentwässerung und einer Straßenbeleuchtung.
Sie haben mit Wasseranschluss- und Kanalanschlussgebühren sowie mit den Gebühren für den Anschluss an das Strom- oder Gasnetz nichts zu tun.


Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz (im Sinne des Bewertungsgesetzes 1955 igF). Sie wird auf Grund bundesgesetzlicher Regelung (Grund-steuergesetz 1955 igF) von den Gemeinden eingehoben, denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Gänze zukommt. 

Bemessungsbasis ist der von den Finanzämtern festgestellte Grundsteuermessbetrag; dieser wird aus dem Einheitswert des jeweiligen Grundbesitzes (wirtschaftliche Einheit) errechnet.

Es wird zwischen Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für Grundvermögen unterschieden.
Die Gemeinden sind ermächtigt, bei der Steuerfestsetzung einen einheitlichen Hebesatz von bis zu 500% des Grundsteuermessbetrages anzuwenden.

Grundsteuerbefreiung ab 1. Jänner 2011 gestrichen
Der Landtag von NÖ hat am 1. Juli 2010 die 2. Novelle des NÖ Wohnungsförderungsgesetztes 2005, LGBL 8304 beschlossen. Mit dieser Novelle fällt die Möglichkeit der Grundsteuerbefreiung ab 1. Jänner 2011 weg.