Abrechnung künstliche Besamungen von Rindern und Schweinen

Es wird gebeten, die Besamungsscheine für die künstlichen Befruchtungen (Eigenbesamung und Besamungen von Tierärzten) von Rindern und Schweinen für 2024 bis spätestens 13. Dezember 2024 am Gemeindeamt abzurechnen, damit die Abrechnung für 2024 noch heuer durchgeführt werden kann.