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Änderung des Gemeinde- und Landeswahlrechtes

Information des Wahlamtes

Der NÖ Landtag hat am 22.06.2017 eine Novelle des NÖ Landesbürgerevidenzengesetzes beschlossen, mit der ab 1. Juli 2017 unter anderem einige Änderungen für „Zweitwohnsitzer“ in Kraft getreten sind.

 Das Vorliegen eines ordentlichen Wohnsitzes ist die Grundvoraussetzung für das Wahlrecht bei Landtags- und/oder Gemeinderatswahlen bzw. für die Eintragung in die Wählerevidenz. Ab 01.07.2017 müssen nun Personen bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes an der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes zur Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes mitwirken und ein Wählerevidenzblatt ausfüllen. Die Behörde hat aufgrund dieser Daten und allfälliger weiterer Erhebungen festzustellen, ob ein ordentlicher Wohnsitz für Landtags- und Gemeinderatswahlen vorliegt oder nicht.

Doch auch bei Personen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 einen Zweitwohnsitz begründet haben, hat die Gemeinde nun nochmals das Vorliegen der Voraussetzungen für die Eintragung in die Wählerevidenz bzw. des ordentlichen Wohnsitzes zu prüfen.