Aufforderung des Rauchfangkehrers zur Mängelbehebung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!

Ein Teil der feuerpolizeilichen Beschau in Ihrer Gemeinde wurde schon vor mehreren Monaten durchgeführt. Die Mängelbehebungsfristen sind mittlerweile fast alle abgelaufen. Viele haben aber die Behebung der Mängel noch nicht gemeldet. 

Daher fordern wir hiermit alle auf, die festgestellten Mängel umgehend zu beheben. Die Behebung muss dann auch noch Ihrem Rauchfangkehrer schriftlich gemeldet werden.

Bitte das gemeinsam mit der Niederschrift erhaltene Mängelbehebungsblatt ausfüllen und bis allerspätestens Mitte April 2025 an Ihren Rauchfangkehrer senden.