Autowrackentsorgung
Eine Zustimmungserklärung ist am Gemeindeamt zu unterfertigen. Bitte unbedingt Typenschein oder Fahrgestellnummer bekannt geben.
Es ist nicht erlaubt, Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund (Parkplätze etc.) abzustellen. Solche müssen ehestens entfernt werden.