Europawahl 2024

Bei der Europawahl wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Die Wahl findet alle fünf Jahre statt.

Die nächste Europawahl findet in der gesamten Europäischen Union vom 6. bis zum 9. Juni 2024 statt. In Österreich wird am 9. Juni 2024 gewählt.

Mehr Infos unter:


Wahlkarten können über www.wahlkartenantrag.at beantragt werden. 



Wo und wann kann ich wählen?

Wahltag: Sonntag, 9. Juni 2024

Stichtag: Dienstag, 26. März 2024


Wo kann ich wählen?

Sie erhalten cirka Anfang/Mitte Mai 2024 per Post eine "Amtliche Wahlinformation". Diese informiert Sie, in welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie wählen können. Es sind insgesamt 3 Wahlsprengel vorgesehen.


Wo ist mein Wahllokal?

Die Wahllokale sind wie gewohnt im Gasthaus Ott, Gasthaus Wieser und Gasthaus Sindhuber eingerichtet. 


Wann kann ich wählen?

Die Wahllokale in Seitenstetten sind am Sonntag, 9. Juni 2024 geöffnet. Die genaue Wahlzeit wird noch bekannt gegeben.


Wählen im Urlaub / Ausland

Wenn es Ihnen am Wahltag nicht möglich ist, in Ihrem zugeteilten Wahllokal zu wählen, können Sie bereits vor dem Wahltag mittels einer Wahlkarte in ganz Österreich und auch im Ausland am Postweg Ihre Stimme mittels Briefwahl abgeben.


ACHTUNG: Die Wahlkarte muss bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024 um 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlagen!


Am Wahltag

Während der Wahlzeit ist die Stimmabgabe durchgehend möglich. Vergessen Sie bitte nicht, einen gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ins Wahllokal mitzunehmen.


ACHTUNG: ein elektronsicher Führerschein (mittels eAusweis-App) ist kein gültiger amtlicher Ausweis bei Wahlen!


Bin ich wahlberechtigt?

Wer ist in Seitenstetten bei der Europawahl wahlberechtigt?


Wahlberechtigt in Seitenstetten sind alle Personen, die spätestens am Wahltag (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben und dabei am Stichtag (26. März 2024)


  • einen Hauptwohnsitz in Seitenstetten gemeldet haben
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und in der Wählerevidenz eingetragen sind
    oder EU-BürgerInnen, die rechtzeitig einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz gestellt haben
  • und kein Wahlausschlussgrund vorliegt.


Auch AuslandsösterreicherInnen sind wahlberechtigt, wenn sie


  • sich mittels Antrag (bis spätestens 25. April 2024 möglich) in die Wählerevidenz eintragen (haben) lassen und
  • spätestens am 9. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollenden und
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
  • dem Antrag stattgegeben wird.


Wählen mit Wahlkarte


Wo und wann kann man in Seitenstetten eine Wahlkarte beantragen?

Eine Wahlkarte kann wie folgt beantragt werden:


  • Schriftlich: Marktgemeinde Seitenstetten, Steyrer Straße 1, 3353 Seitenstetten
  • Internet:  www.wahlkartenantrag.at 
  • Persönlich:  Marktgemeinde Seitenstetten, Steyrer Straße 1, 3353 Seitenstetten
    Während dem Parteienverkehr

            MO: 08:00 - 14:00 Uhr

            DI: 08:00 - 12:00 Uhr

            MI: geschlossen

            DO: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 -18:00 Uhr

            FR: 08:00 - 12:00 Uhr


ACHTUNG: Telefonische Anträge können ausnahmslos nicht entgegengenommen werden und die Beantragung hat durch den Wähler selbst zu erfolgen!


Ausstellungsbeginn von Wahlkarten:

  • Voraussichtlich ab 20. Mai 2024


Ende der Ausstellung von Wahlkarten:

  • Schriftlich / Fax / Internet: bis Mittwoch, 5. Juni 2024
  • Persönlich: bis Freitag, 7. Juni 2024 (12 Uhr)


Was ist für die Beantragung einer Wahlkarte erforderlich?

Für die persönliche Ausstellung einer Wahlkarte ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein - der elektronische Führerschein kann nicht akzeptiert werden!) nötig.

Für den Fall, dass jemand eine Wahlkarte für eine Wahlkartenwerber abholen möchte, ist dies nur mit einer Vollmacht (0.18 MB) des Wahlkartenwerbers möglich. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag des Wahlberechtigten zur Beantragung der Wahlkarte, inklusive Identitätsnachweis (Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises) und Unterschrift erforderlich. Der Antrag muss auch die Daten des Bevollmächtigten enthalten, welcher sich ebenfalls bei der Abholung der Wahlkarte mittels amtlichen Lichtbildausweises ausweisen muss. 


Für die schriftlichen Anforderungen (Post, Fax) ist die Angabe folgender Daten unbedingt erforderlich:


  • Familienname und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Grund der Verhinderung (z.B. Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland)
  • Wohnsitzadresse in Seitenstetten zum Zeitpunkt des Stichtages
  • Telefonnummer oder E-Mail für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Wahlkartenanforderung
  • eventuell Zustelladresse, an welche die Wahlkarte versandt werden soll
  • Bei Anträgen, welche per Post oder Telefax eingebracht werden, ist eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis) beizufügen oder die Nummer des Reisepasses anzuführen.


Informationsschreiben des Bundesministerium für Inneres zur Beantragung einer Wahlkarte (0.51 MB)


Briefwahl - so geht´s

Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.


Die weiße Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein blaues Wahlkuvert. Der Wahlkarte ist ein Beiblatt über die Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl beigelegt. Weiters ist der Wahlkarte eine Aufstellung der Wahlvorschläge (Kandidaten).


Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie


  • zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das blaue Wahlkuvert entnehmen, dann
  • den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
  • den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das blaue Wahlkuvert geben und in die Wahlkarte zurücklegen
  • anschließend durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
  • die Wahlkarte zukleben
  • dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde vor dem 9. Juni 2024, 17 Uhr, einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen oder auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben.
    ACHTUNG: Eine Abgabe der Briefwahlkarte bei der Gemeinde ist nicht möglich!


Die Kosten für das Porto trägt der Bund, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.


Was haben Sie ganz allgemein zu beachten?

  • Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig!
  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
  • Sollten Sie keine Wahlkarte besitzen, können Sie ausschließlich in Ihrem Wahllokal am Wahltag ihre Stimme abgeben.
  • Damit die Stimme gültig ist, muss die Wahlkarte verschlossen sein und auch das den Stimmzettel beinhaltende Wahlkuvert verschlossen sein.
  • Die eidesstattliche Erklärung (Unterschrift) abgegeben wurde.
  • Wenn für Sie bereits eine Wahlkarte ausgestellt ist, darf keine weitere mehr für Sie ausgestellt werden (zB. bei Verlust, ...)



Europawahl.pdf

Dienstag, 23. April 2024