Gehsteigreinigung bei Schnee und Eis - Gemeindestraßenwinterdienst
Der Winterdienst bringt jedes Jahr eine Menge Arbeit für unsere Mitarbeiter. Daher möchten wir um Verständnis bitten, wenn nicht überall und zu jeder Zeit alle Gemeindestraßen/Güterwege/Siedlungsstraßen usw. gleichzeitig und perfekt geräumt und gestreut sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 93 der Straßenverkehrsordnung die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet – ausgenommen die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften – dafür zu sorgen haben, dass die entlang der Liegenschaft vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege entlang der gesamten Liegenschaft in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und bei Schnee und Glatteis zu streuen sind.
Ist ein Gehsteig nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 Meter zu säubern und zu streuen. Die Liegenschaftsbesitzer haben ferner dafür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer, an der Straße gelegenen, Gebäude entfernt werden.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass gem. § 93 Abs. 6 der StVO zum Ablagern von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf der Straße eine Bewilligung der Behörde erforderlich ist.
Bitte keinen Schnee auf die Straße schieben!
Die fallweise Schneeräumung durch Arbeiter der Gemeinde befreit die Liegenschaftseigentümer nicht von diesen Anrainerpflichten. Sie dürfen sich daher auch nicht darauf verlassen, dass die Gehsteige und Gehwege von der Gemeinde überhaupt und rechtzeitig geräumt werden. Bei Unfällen durch fehlende oder mangelhafte Räumung oder Streuung haftet immer der Grundbesitzer!
Alle Autobesitzer werden ersucht, bei Schneefall die Autos nach Möglichkeit auf dem eigenen Grund und nicht auf der Straße abzustellen, da dadurch die Schneeräumung erheblich behindert wird. Es muss bedacht werden, dass das Winterdienstpersonal während der Nacht und bei schlechtesten Sichtverhältnissen den Dienst verrichten muss.
Verparkte Flächen können nicht mit dem Schneepflug geräumt werden!