Hundepass wird verpflichtend

Ab dem 1. Juni tritt in Niederösterreich eine Überarbeitung des Hundehaltegesetzes in Kraft. Die neuen Regeln bringen einige Veränderungen, vor allem für jene Personen, die sich einen Hund zulegen wollen.

Hundepass ist künftig verpflichtend
Das heißt, für den verpflichtenden Hundepass ist eine dreistündige Theorieschulung zu absolvieren, davon eine Stunde bei einem Tierarzt oder einer Tierärztin und zwei Stunden bei einer fachkundigen Person. Absolviert man diese Theoriestunden nicht, bekommt man auch keinen Hundepass. Für Hunde, die bereits vor dem 1. Juni gehalten wurden, ist kein Hundepass notwendig. Erst wenn ein weiterer Hund ab dem 1. Juni aufgenommen wird, ist diese allgemeine Sachkunde zu absolvieren. Für den Erwerb des Sachkundenachweises gibt es eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Halterinnen und Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen zusätzlich einen erweiterten Sachkundenachweis erbringen, der vier Stunden Theorie und sechs Stunden Praxis umfasst.

Festlegung einer neuen Obergrenze
Künftig sind maximal fünf Hunde pro Haushalt in Niederösterreich erlaubt bzw. maximal zwei Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Züchter und Züchterinnen oder Personen, die Arbeitshunde ausbilden.

Haftpflichtversicherung Betrag erhöht
Die Haftpflichtversicherung muss künftig mit der Mindestversicherungssumme von € 725.000 für Personen – und Sachschäden pro Hund abgeschlossen werden. Bei der Anmeldung des Hundes am Gemeindeamt ist ein Nachweis über eine ausreichende Versicherung vorzulegen. Für Hunde, die bereits vor dem 1. Juni gehalten wurden, gilt eine Übergangsfrist bis 1. Juni 2025 für die Vorlage eines Nachweises.


Nähere Informationen können auf der Website der NÖ Landesregierung unter www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html nachgelesen werden.