Informationen zur Gemeinderatswahl 2025

Am 26. Jänner 2025 finden in Niederösterreich die Gemeinderatswahlen statt. Alle 5 Jahre wählen die Bürger und Bürgerinnen von Seitenstetten ihren Gemeinderat.

BIN ICH WAHLBERECHTIGT?

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und EU-Bürger, die


  • spätestens am Wahltag, also spätestens am 26. Jänner 2025, das 16. Lebensjahr vollendet haben (also: Geburtsdatum 26.01.2009 und älter),
  • am Stichtag, das ist der 30. September 2024, einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet haben und in der Gemeindewählerevidenz eingetragen sind,
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

ACHTUNG: Auslandsösterreicher und erstmals auch Personen, welche einen Nebenwohnsitz bzw. weiteren Wohnsitz in Seitenstetten gemeldet haben, sind bei Gemeinderatswahlen nicht wahlberechtigt!


WO UND WIE KANN ICH WÄHLEN?

In Seitenstetten gibt es 3 Wahlsprengel. Auf Ihrer "Amtlichen Wahlinformation" (siehe Abb.), welche Sie Ende November/Anfang Dezember erhalten haben, sehen Sie, in welchem Sprengel Sie wahlberechtigt sind.

1. Mittels persönlicher Stimmabgabe in den zugeteilten Wahllokalen am Wahltag

Sprengel 1: Gasthaus Ott         7:00 - 14:00

Sprengel 2: Gasthaus Wieser 7:00 - 14:00

Sprengel 3: Gasthaus Sindhuber 8:00 - 14:00

2. Mittels Wahlkarte 

Wahlkarten werden ab 09. Jänner 2025 ausgestellt/versendet.

Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:


  • Persönlich am Gemeindeamt: Eine persönliche Antragsstellung ist ab Donnerstag, 09. Jänner 2025 bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12 Uhr möglich. Bei einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte, können Sie sofort nach Ausfolgung der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen und die Briefwahlkarte dem Gemeindebediensteten übergeben.

  • Schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert: Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025 bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner, 12 Uhr erfolgen.

  • Elektronische Beantragung oder über die Handy-App „Digitales Amt“: Wahlkartenanträge können ab dem Tag der Wahlausschreibung gestellt werden. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr unter https://www.meinewahlkarte.at/30532/wahl Ihre Wahlkarte beantragen.

Dem Wahlkartenantrag ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) beizulegen. Ausgenommen davon sind elektronische Anträge, wenn Sie sich mit der ID-Austria identifizieren. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!

Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Mitte Jänner zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner, 6.30 Uhr bei der Gemeinde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal abzugeben.