NÖ Heizkostenzuschuss 2025/26
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreichern und Niederösterreicherinnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/2026 in Höhe von € 150,- zu gewähren. Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige und anerkannten Flüchtlingen
- Hauptwohnsitz in NÖ
- monatliche Brutto-Einkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
- Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen
- Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
- Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistung auch tatsächlich erhalten
- alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben
- Personen, die Ihr Einkommen aus selbständiger Tätigkeit beziehen, sofern es sich bei Ihnen nicht um ein Kleinstunternehmen handelt
Einkommensgrenzen:
Nähere Infos zu den Einkommensgrenzen erhalten Sie am Gemeindeamt und auf unserer Website www.seitenstetten.gv.at
Antragstellung:
Sie können den Heizkostenzuschuss bis 31. März 2026 am Gemeindeamt beantragen!
Mitzubringen:
- Pensions- oder Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Bankverbindung
- Versicherungsnummer
- sowie Bestätigungen ev. weiterer Einkünfte.
Weitere Infos sowie Antragsformulare erhalten Sie auch im Internet unter https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
