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NÖGKK: Gut versichert im Urlaub

Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) hilft auf Reisen - ab 1. Juli auch in Bosnien-Herzegowina gültig

Die schönste Zeit des Jahres - die Urlaubszeit - steht vor der Tür. Doch auch auf Reisen ist man vor Krankheiten und Unfällen nicht gefeit. Tipp der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK): Kümmern Sie sich rechtzeitig vor Urlaubsbeginn um den richtigen Krankenversicherungsschutz - denn je nach Reiseziel gelten andere Bestimmungen.

Urlaub im Inland
Wer seinen Urlaub in Österreich verbringt, kann sich mit der e-card bei allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Vertragsspitälern behandeln lassen. Wichtig dabei ist die Info, dass man sich auf Urlaub befindet und bei der NÖGKK versichert ist (benötigt die Ärztin/der Arzt für die Abrechnung mit der Krankenkasse).

Urlaub im Ausland
In den EU- und EWR-Staaten, in der Schweiz, in Mazedonien, Serbien* und Bosnien-Herzegowina* (ab 1. Juli 2015) gehört die e-card ebenfalls ins Reisegepäck: Denn auf ihrer Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die bei allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie öffentlichen Spitälern in diesen Ländern verwendet werden kann. Der ausländische Krankenversicherungsträger rechnet direkt mit der NÖGKK ab. Sollte in Einzelfällen die EKVK abgelehnt und auf Barzahlung bestanden werden, dann muss man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Dies gilt auch für private Kliniken und Privatärztinnen bzw. Privatärzte. Dort muss - wie in Österreich - die Rechnung vorerst selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage der Originalrechnung und Zahlungsbestätigung gibt es bei der NÖGKK eine Kostenerstattung.

Für Reisen in die Türkei und Montenegro gibt es nach wie vor einen Urlaubskrankenschein. Diesen bekommt man beim Dienstgeber oder bei der NÖGKK. Der Urlaubskrankenschein muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann können ärztliche Behandlung, Medikamente oder Spital auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch genommen werden.
Mit allen anderen Staaten hat Österreich keine Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wer z. B. in die USA, nach Australien oder Afrika reist und dort ärztliche Behandlung braucht, hat die anfallenden Arzt- und Behandlungskosten selbst zu zahlen. Die Rechnung kann dann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Allerdings ist die Kostenerstattung meist geringer als der tatsächliche Betrag, weshalb eine zusätzliche Reisekrankenversicherung zu empfehlen ist. Generell ist es ratsam, eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Diese deckt eventuelle Selbstbehalte bzw. Behandlungskosten, die nicht in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen - etwa den Heimtransport bei Unfällen oder schweren Erkrankungen.
Hinweis: Wer auf Grund fehlender Vorversicherungszeiten keine gültige EKVK (**** auf der Rückseite der e-card) besitzt, kann in den NÖGKK-Service-Centern - rechtzeitig vor Urlaubsantritt - eine „Provisorische Ersatzbescheinigung“ beantragen.
NÖGKK hilft bei Problemen: NÖGKK-Ombudsfrau Ilse Schindlegger rät: "Wenn Sie im Urlaub Probleme mit der EKVK hatten, wenden Sie sich an uns. Wir werden uns jeden Fall speziell ansehen und versuchen, eine Lösung zu finden."


NÖ Gebietskrankenkasse
Ombudsstelle
Tel.: 050899-5011
ombudsstelle@noegkk.at
www.noegkk.at

*in Serbien und Bosnien-Herzegowina ist die EKVK beim zuständigen Sozialversicherungsträger gegen eine gültige Anspruchsberechtigung umzutauschen