„Recht auf elektronischen Verkehr"
Die Gemeinde Seitenstetten stellt seit 01.01.2020 nachfolgende technische Einrichtungen zur Wahrnehmung des „Rechts auf elektronischen Verkehr mit der Verwaltungsbehörde“ gem. § 1a E-Government-Gesetz zur Verfügung. Eine Nutzung technischer Möglichkeiten
Elektronische Antragstellung: Für eine elektronischen Antragstellung stellt die
Gemeinde Seitenstetten
auf ihrer Website unter
https://seitenstetten.gv.at/formulare
Online-Formulare zur Verfügung.
Verfahrensbezogene elektronische Kommunikation: Die verfahrensbezogene elektronische Kommunikation erfolgt auf Wunsch von Antragsteller*innen an die in den Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der explizite Wunsch auf elektronische Verfahrenskommunikation kann in den Online-Formularen bekannt gegeben werden.
Elektronische Zustellung: Die Übermittlung von nicht nachweislichen Sendungen der
Gemeinde Seitenstetten
erfolgt an die in Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Nachweisliche Sendungen werden über den behördlichen Zustelldienst in das Behördenpostfach (für Privatpersonen unter www.oesterreich.gv.at , für Unternehmen und sonstige Organisationen unter www.usp.gv.at) eingeliefert, sofern ein Empfänger für die E-Zustellung registriert ist. Andernfalls erfolgt eine postalische Übermittlung.