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Volksbegehren

"Tierschutzvolksbegehren", "Für Impf-Freiheit" "Ethik für alle"

Zu den Volksbegehren TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN, FÜR IMPF-FREIHEIT und Ethik für ALLE wurde Einleitungsanträge eingebracht. Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum 18. bis 25. Jänner 2021 unterschrieben werden.


Die Eintragungslisten liegen zu folgenden Zeiten am Gemeindeamt auf:

Montag, 18. Jänner 2021, von 8:00 bis 20:00 Uhr

Dienstag, 19. Jänner 2021, von 8:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch, 20. Jänner 2021, von 8:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag, 21. Jänner 2021, von 8:00 bis 20:00 Uhr

Freitag, 22. Jänner 2021, von 8:00 bis 16:00 Uhr

Samstag, 23. Jänner 2021, von 8:00 bis 12:00 Uhr

Sonntag, 24. Jänner 2021, geschlossen

Montag, 25. Jänner 2021, von 8:00 bis 16:00 Uhr


"Tierschutzvolksbegehren"

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

„Tiere sind fühlende Wesen. Sie sind von uns zu respektieren und zu schützen. Doch Millionen Tiere erhalten diesen Schutz nicht und leiden unermessliche Qualen. Wir wollen ihnen in Österreich eine starke Stimme geben. Um Tierleid zu beenden und Alternativen zu fördern, verlangen wir (verfassungs-)gesetzliche Änderungen vom Bundesgesetzgeber. Diese sollen heimische BäuerInnen stärken und sich positiv auf die Gesundheit, Umwelt und Klima und auf die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder auswirken.“


"Für Impf-Freiheit"

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

„Der Art.7 (1) der Österreichischen Bundesverfassung ist wie folgt zu ergänzen: Staatsbürger, die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung durchführen haben lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen, dürfen in keiner Weise gegenüber anderen Personen benachteiligt werden. Es ist unzulässig, solche Veränderungen zwangsweise an Personen vorzunehmen. “


"Ethik für alle"

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

„Zur Erfüllung des Wertevermittlungsauftrages der Schule (§1(2) SchOG, Art14(5a) B-VG) fordern wir die Einführung eines vom Religionsunterricht entkoppelten Ethikunterrichtes in jeder Schule mit Öffentlichkeitsrecht als Pflichtfach für alle SchülerInnen von der 1. bis zur 12./13. Schulstufe. Ferner fordern wir:

• Ein abgeschlossenes Ethik-Lehramtsstudium als Mindestqualifikation für EthiklehrerInnen

• Unvereinbarkeitsregeln für Ethik-und zugleich ReligionslehrerInnen

• Ein Ethikfachinspektorat“