Mitnahme von Bargeld bei Reisen innerhalb der EU

Bei der Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich müssen Reisende auf Befragen durch die Zollbehörde Bargeld in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr anzeigen.

Hinweis

Bei der Einreise aus Drittstaaten in EU-Mitgliedstaaten bzw. bei der Ausreise aus EU-Mitgliedstaaten in Drittstaaten müssen Barmittel ab 10.000 Euro bzw. Fremdwährungen in der entsprechenden Höhe bei den Zollbehörden gemeldet werden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 2018/1672 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden

Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion