Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Wahlkarte beantragen
Online-Service auf oesterreich.gv.at
Dieses Service ist innerhalb der Antragsfristen verfügbar.
Voraussetzungen für die Beantragung einer Wahlkarte via oesterreich.gv.at:
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- ab 16 Jahre zum Zeitpunkt der Wahl
- ID Austria oder EU Login (Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria)
Weitere Online-Services
Hinweis
Sie können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen Sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können Sie nachsehen, ob Sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde Sie sich wenden müssen.
Alternative Beantragung einer Wahlkarte
- wenn das Wahlkartenservice Ihrer Gemeinde noch nicht an oesterreich.gv.at angebunden ist
- auch ohne ID Austria/EU Login
Informationen
Aktuelle Informationen zu den Themen Wahlkarte, Stimmkarte, Briefwahl, Besuch durch die "fliegende Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde).