Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Ich habe Fragen zum Diskriminierungsverbot. Wie wirkt es sich aus?
- Allgemeines zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
- Diskriminierungsverbot im Alltag
- Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt (→ USP)
- Rechtsdurchsetzung im Diskriminierungsfall
- Behindertenanwalt des Bundes
Formulare zu diesem Thema
Letzte Aktualisierung: 28. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion