Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Nicht eheliche Lebensgemeinschaften
Aktuelle Informationen zu nicht ehelichen Lebensgemeinschaften, gemeinsamem Wohnungseigentum, gemeinsamen Kindern, Erbrecht des Lebensgefährten, Mitversicherung in der Krankenversicherung etc.
- Allgemeines zur nicht ehelichen Lebensgemeinschaft
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- Arbeitsleben
- Gemeinsame Kinder
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- Erbrecht
- Versicherungsleistungen und Steuern
- Bankkonten und Schulden
- Partnerschaftsverträge
Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion