Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Aktuelle Informationen über Strafen bei Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in den verschiedenen Bundesländern
Letzte Aktualisierung: 26. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion