Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Strafen bei Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen
- Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen
- Strafen bei Verstößen durch Jugendliche
- Strafen bei Verstößen durch Unternehmer
Aktuelle Informationen über Strafen bei Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen
Letzte Aktualisierung: 26. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion