Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Standesamtliche Beurkundung im Personenstandsregister
- Standesamtliche Beurkundung von Fehlgeburten
- Standesamtliche Beurkundung von Totgeburten
- Standesamtliche Beurkundung von direkt nach der Geburt verstorbenen Kindern
Aktuelle Informationen über Standesamtliche Beurkundung im Personenstandsregister, standesamtliche Beurkundung von Fehlgeburten etc.
Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion