Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Begriffsdefinitionen
- Aufsichtspersonen/Begleitpersonen
- Erziehungsberechtigte
- Handlungsfähigkeit Jugendlicher
- Kinder und Jugendliche
- Strafbarkeit Jugendlicher (Deliktsfähigkeit)
- Zustimmung der Eltern
Letzte Aktualisierung: 12. August 2024
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