Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Gleichbehandlungsbeauftragte
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Die/der Gleichbehandlungsbeauftragte und ihr/sein Team beraten und unterstützen Sie, wenn Sie sich am Arbeitsplatz oder im Umgang mit einer Landes- oder Gemeindebehörde benachteiligt fühlen.
Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
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- Bundeskanzleramt