Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Rasenmähzeiten in Oberösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Manning |
keine Vorgaben |
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Marchtrenk |
Empfehlung |
Betrieb von motorgetriebenen Gartengeräten (u.a. Rasenmähern) |
erlaubt:
zu unterlassen:
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Mattighofen |
Verordnung |
lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen, Ausklopfen von Textilien, Hämmern, Bohren, Sägen) |
verboten:
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Mauerkirchen |
keine Vorgaben |
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Mayrhof |
keine Vorgaben |
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Mettmach |
keine Vorgaben |
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Micheldorf |
Empfehlung |
Gebrauch von motorbetriebenen Gartengeräten |
zu unterlassen:
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Mondsee |
Verordnung |
Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmäher, Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Motorsensen und Elektrotrimmer gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes |
verboten:
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Moosbach |
keine Vorgaben |
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Moosdorf |
keine Vorgaben |
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Munderfing | Empfehlung | Einsatz von lärmerregenden Geräten |
zu unterlassen:
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Mühlheim am Inn |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
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Münzbach |
keine Vorgaben |
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Münzkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion