Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Berufung

Die Berufung ist ein Rechtsmittel

  • gegen Urteile der Zivil- bzw. Strafgerichte bzw.
  • gegen Bescheide von Gemeindeorganen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde (z.B. im Baurecht in bestimmten Bundesländern).

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Letzte Aktualisierung: 6. März 2025

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