Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben Z
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Zeillern |
keine Vorgaben |
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Zeiselmauer-Wolfpassing | Verordnung | Rasenmähen mit durch Verbrennungs- und Elektromotoren betriebenen Geräten, Holzschneiden mit Kreis- oder Kettensägen und jede sonstige mit vergleichbarem Lärm verbundene Tätigkeit |
verboten:
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Zelking-Matzleinsdorf |
keine Vorgaben |
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Zellerndorf |
keine Vorgaben |
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Ziersdorf |
keine Vorgaben |
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Zistersdorf | Verordnung | Benützen von Rasenmäher, die mit der Hand oder mit geräuscharmen Elektromotor betrieben werden |
erlaubt:
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Verordnung | Benützen von motorbetriebenen Rasenmäher, insbesondere solche mit Verbrennungsmotor, sowie benützen von anderen motorbetriebenen Maschinen und Geräten |
erlaubt:
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Verordnung | sonstige Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören |
erlaubt:
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Zwentendorf an der Donau |
Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege |
verboten:
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Zwettl |
keine Vorgaben |
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Zwölfaxing |
Verordnung |
Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Holzschneiden mit Motorsägen |
verboten:
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Benützung von Rasenmähern mit Elektromotoren |
verboten:
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion