Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Rasenmähzeiten in Oberösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Haag am Hausruck |
Empfehlung |
Rasenmähen |
erlaubt:
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Haibach im Mühlkreis |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Haibach ob der Donau |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Haigermoos |
keine Vorgaben |
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Hargelsberg |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Hartkirchen |
Verordnung |
Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen, Hochdruckreiniger in den von der Verordnung erfassten Grundstücke ausgenommen: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes bzw. im Rahmen der ortsüblichen land- und forstwirtschaftlichen Produktion |
verboten:
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Haslach an der Mühl |
keine Vorgaben |
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Heiligenberg |
keine Vorgaben |
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Hellmonsödt |
Empfehlung |
Rasenmähen und Arbeiten mit lärmenden Geräten |
zu unterlassen:
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Helpfau-Uttendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Herzogsdorf | keine Vorgaben | ||
Hirschbach im Mühlkreis |
Empfehlung |
lärmende Arbeiten |
zu unterlassen:
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Hochburg-Ach |
keine Vorgaben |
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Hofkirchen im Mühlkreis |
keine Vorgaben |
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Hofkirchen im Traunkreis |
keine Vorgaben |
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Hohenzell |
Empfehlung |
Gartenarbeiten mit lärmerzeugenden Maschinen und Geräten |
zu unterlassen:
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Holzhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen und sonstiger Lärm |
zu unterlassen:
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Hörsching |
Empfehlung |
Verwendung von lautstarken Geräten (z.B. Rasenmäher, motorbetriebene Heckenscheren) |
zu unterlassen:
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion