Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Pendlerbeihilfen/Förderungen der einzelnen Bundesländer
Die Pendlerbeihilfe soll Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer unterstützen, welche täglich oder wöchentlich von ihrem Hauptwohnsitz an ihren Arbeitsplatz pendeln müssen.
Derzeit bieten folgende Bundesländer solche Förderungen bzw. Zuschüsse an:
→ Land Burgenland: Fahrtkostenzuschuss
→ Land Kärnten: Fahrtkostenzuschuss (Abwicklung: AK Kärnten)
→ Land Niederösterreich: Pendlerhilfe
→ Land Oberösterreich: Fernpendlerbeihilfe
→ Land Steiermark: Pendlerbeihilfe (Abwicklung: AK Steiermark)
Letzte Aktualisierung: 8. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion