Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Organe
Organe sind rechtlich geregelte Einrichtungen, deren Funktionen durch Menschen (Amts-, Organwalterin/Organwalter) wahrgenommen werden.
Beispiel
- Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer
- Vorstände einer AG
- Richterinnen/Richter
- Bezirkshauptfrauen/Bezirkshauptmänner
- Polizistinnen/Polizisten
Letzte Aktualisierung: 19. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion