Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Leistungen der Sozialversicherungsträger

Das Leistungsangebot umfasst folgende Bereiche:

Pensionsversicherung

Krankenversicherung

  • Vorsorge
    • Vorsorge-(Gesunden-)Untersuchung
    • Jugendlichenuntersuchung
    • Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (Kostenanteil mit dem Familienlastenausgleichsfonds, kurz FLAF)
  • Krankheit
    • Krankenbehandlung (ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe sowie der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Leistungen, zum Beispiel Psychotherapie, klinische Psychologie, Physiotherapie)
    • Medizinische Hauskrankenpflege
    • Anstaltspflege
  • Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
    • Krankengeld bzw. Unterstützungsleistung
    • Wiedereingliederungsgeld nach langem Krankenstand
  • Geminderte Arbeitsfähigkeit
  • Mutterschaft
    • Wochengeld
    • Ärztlicher Beistand
    • Hebammenbeistand
    • Heilmittel und Heilbehelfe
    • Spitalspflege
    • Betriebshilfe
  • Zahnbehandlung, Hilfe bei körperlichen Gebrechen
    • Zahnbehandlung, Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlung
    • Hilfe bei körperlichen Gebrechen (Hilfsmittel)
    • Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation
    • Maßnahmen der Gesundheitsförderung (allgemeine Beratung und Aufklärung über Verhütung von Krankheiten und Unfällen)
  • Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit, Krankheitsverhütung (freiwillige Leistungen)
    • Kuraufenthalte und Zuschüsse zu solchen
    • Maßnahmen zur Bekämpfung von Volkskrankheiten und Zahnfäule
    • Gesundheitliche Erziehung der Versicherten und ihrer Angehörigen

Unfallversicherung

  • Unfallheilbehandlung
  • Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen
  • Rentenleistung (Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten)
  • Rehabilitation
  • Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Arbeitsmedizinische Betreuung
Letzte Aktualisierung: 6. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz