Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Rasenmähzeiten in der Steiermark
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben F
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
Letzte Aktualisierung |
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Fehring |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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1. Oktober 2019 |
Feldkirchen bei Graz |
Empfehlung |
Rasenmähen |
erlaubt:
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1. Oktober 2019 |
Fernitz-Mellach | Verordnung |
Durchführung von lärmerzeugenden Arbeiten – dies sind all jene Arbeiten, die mit großer Geräuschentwicklung verbunden sind, wie insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Kreissägen und dergleichen Ausgenommen: landwirtschaftliche Betriebe, Arbeiten im öffentlichen Interesse |
erlaubt:
verboten:
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Juni 2015 |
Fischbach |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
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Fohnsdorf |
Verordnung |
Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Motorsägen, Häckslern, Kreissägen udgl. |
erlaubt:
(gilt nicht für öffentliche Grünanlagen) verboten:
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Frauental an der Laßnitz | Verordnung | Inbetriebnahme und Betätigung von mit Benzinmotor betriebenen Rasenmähern |
verboten:
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22. Juni 2021 |
Friedberg | keine Vorgaben |
1. Oktober 2019 |
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Frohnleiten |
keine Vorgaben |
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Fürstenfeld |
Verordnung |
Betrieb von elektrischen und Benzinmotorrasenmähern und aller Arten von Motor- und Kreissägen |
erlaubt:
verboten:
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1. Oktober 2019 |