Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Achau |
Verordnung |
Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet |
verboten:
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Aggsbach |
keine Vorgaben |
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Alland |
Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher) |
erlaubt:
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Allentsteig |
keine Vorgaben |
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Altenburg | Empfehlung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
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Altendorf |
keine Vorgaben |
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Altlengbach |
Verordnung |
Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
verboten:
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Amaliendorf-Aalfang |
Verordnung |
Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc. |
verboten:
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Amstetten |
Verordnung |
Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten |
verboten:
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Andlersdorf |
keine Vorgaben |
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Ardagger |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
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Artstetten-Pöbring |
keine Vorgaben |
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Aspang-Markt |
keine Vorgaben |
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Aspangberg- St. Peter |
Verordnung |
Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) |
verboten:
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Asparn an der Zaya |
keine Vorgaben |
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Asperhofen |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern |
verboten:
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Atzenbrugg |
keine Vorgaben |
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Auersthal |
keine Vorgaben |
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion