Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Rasenmähzeiten in Oberösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben L
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Laakirchen |
Empfehlung |
Rasenmähen in Siedlungsgebieten zusätzlich: Sägearbeiten in Siedlungsgebieten |
zu unterlassen:
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Lambach |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Lambrechten |
keine Vorgaben |
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Lasberg |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Laussa |
keine Vorgaben |
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Lengau |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Lenzing |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Gemeindegebiet |
verboten:
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Leonding |
Verordnung |
Verwendung oder Betrieb von motorbetriebenen Rasentrimmern, Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) Ausnahme: Die Verbote erstrecken sich nicht auf die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion und beziehen sich nicht auf Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes. |
verboten:
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Leopoldschlag |
keine Vorgaben |
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Lichtenau im Mühlkreis |
keine Vorgaben |
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Lichtenberg | Empfehlung | Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Linz |
keine Vorgaben |
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Lochen am See | keine Vorgaben | ||
Luftenberg |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion