Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Kauf des Kfz in einem anderen EU-Land als Österreich

Allgemeine Informationen

Beim Kauf von Gebrauchtwagen ist die Mehrwertsteuer direkt bei der ausländischen Händlerin/dem ausländischen Händler zu entrichten und in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig.

Beim Kauf von Neuwagen ist bei der ausländischen Händlerin/dem ausländischen Händler grundsätzlich keine Mehrwertsteuer zu entrichten, jedoch in Österreich die Erwerbsteuer.

In beiden Fällen müssen Sie vor der Kfz-Zulassung im Inland die Normverbrauchsabgabe (NOVA) (→ USP) beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) entrichten.

Folgende Papiere sollten Sie von der Verkäuferin/dem Verkäufer erhalten:

  • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
  • Fahrzeugpapiere (ausländisches Genehmigungsdokument im Original)
  • Ausgefüllte Garantiekarte, Serviceheft, Betriebsanleitung
  • Ausländischen Typenschein bzw. Kfz-Brief oder dergleichen
  • EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)

Tipp

Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

Da die EU eine Zollunion ist, sind beim Importieren von Kraftfahrzeugen (z.B. Auto oder Motorrad) aus EU-Mitgliedstaaten keine Zollabgaben zu entrichten.

Zusätzliche Informationen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen