Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Rasenmähzeiten im Burgenland
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
Letzte Aktualisierung |
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Kaisersdorf |
Verordnung |
Verwendung oder Betrieb von motorbetriebenen Rasenmähern auf den im Bauland und Verkehrsflächen ausgewiesenen Grundstücken laut dem geltenden Flächenwidmungsplan der Gemeinde Kaisersdorf |
verboten:
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Kemeten | Verordnung |
Rasenmähen, Holzschneiden, sonstige lärmerzeugende Tätigkeiten, Kompressorarbeiten, Arbeiten mit lärmerzeugenden Baumaschinen, lärmerzeugende Geräte zur Vertreibung von Tieren aus landwirtschaftlichen Kulturen, das Verbringen von Jauche-, Klär-, Sicker- und Düngegrubenmaterial auf Gebieten, die direkt an Wohngebiete anschließen gilt für: das gesamte Bauland-Wohngebiet, Bauland-Dorfgebiet, sowie in Gebieten, die direkt an diese Widmungsgebiete anschließen |
verboten:
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1. Oktober 2019 |
Kobersdorf | Empfehlung | Lärmbelästigung durch Holzschneide- und Mäharbeiten bzw. Hundegebell |
zu unterlassen:
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21. Juni 2021 |
Krensdorf | keine Vorgaben |
1. Oktober 2019 |