Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Rasenmähzeiten in Kärnten

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Schiefling am Wörthersee  

Verordnung 

Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern, Motorsensen, Laubbläsern, Holzbe- und Verarbeitungsmaschinen, Häckslern etc. in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten 

gilt nicht für:

Maschinen und Geräte, die zur landwirtschaftlichen Futtereinbringung erforderlich sind

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 9 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 

Spittal an der Drau

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 15 bis 19 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

St. Georgen am Längsee

Verordnung 

Benützung von Rasenmähern und anderen Grasschneidegeräte mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr 
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

St. Margareten im Rosental 

keine Vorgaben

 

 

St.  Paul im Lanvanttal

Verordnung 

Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) in Wohngebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13:30 Uhr
    • 20 bis 8 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

St. Urban

keine Vorgaben

 

 

St. Veit an der Glan

Verordnung

Rasenmähen

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13 Uhr
    • 20 bis 6:30 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Steindorf am Ossiacher See 

Verordnung 

Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten 

verboten:

  • werktags
    • 12 bis 14 Uhr (1. Mai bis 31. Oktober)
    • 20 bis 8 Uhr (ganzjährig)
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Steinfeld 

Empfehlung 

Rasenmähen, Holzschneiden, -hobeln, -sägen, -hacken, Betrieb von Baumaschinen und Einwerfen von Alt-Glas in die Container 

zu unterlassen:

  • täglich
    • 12 bis 14:30 Uhr
    • 20 bis 9 Uhr 

Stockenboi

keine Vorgaben