Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Rasenmähzeiten in Oberösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Waizenkirchen |
keine Vorgaben |
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Waldburg |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Waldhausen im Strudengau |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Walding |
Verordnung |
Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) |
verboten:
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Wallern |
keine Vorgaben |
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Wartberg an der Krems |
keine Vorgaben |
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Weibern |
Empfehlung |
Rasenmähen zusätzlich: Holzschneiden oder häckseln |
zu unterlassen:
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Weißenkirchen im Attergau |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Weißkirchen an der Traun |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungs- oder Elektromotoren (z.B. Benzinrasenmäher) |
verboten:
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Weitersfelden |
Empfehlung |
lärmende Haus- und Gartenarbeiten im Ortszentrum sowie in den Dichtbebauten Dörfern |
zu unterlassen:
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Wendling |
keine Vorgaben |
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Weyregg am Attersee |
Verordnung |
Betrieb von Elektromäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Schneiden von Brennholz mittels motorbetriebenen Sägen, Gartenhäcksler |
verboten (gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 15. September):
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Wilhering |
Verordnung |
Verwendung von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) oder sonstigen Gartengeräten durch die störender Lärm verursacht wird zusätzlich: Motorsägen, Kreissägen, Pressluftkompressoren, Trenn- und Schleifmaschinen, Fräs- und Hobelmaschinen, Abfall- und Holzzerkleinerungs-maschinen oder sonstige Arbeitsgeräte durch die störender Lärm verursacht wird |
verboten:
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Windhaag bei Freistadt |
Empfehlung |
Hantieren mit Rasenmähern, Motorsensen, Kompressoren, Kettensägen, usw. |
zu unterlassen:
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Windischgarsten |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern, Motorsägen und Modellfahrzeugen |
erlaubt:
verboten:
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Wippenham |
keine Vorgaben |
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Wolfern | Verordnung |
Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Vertikutiergeräte, Holzzerkleinerungsgeräte (Kreissägen) gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes oder für die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion |
verboten:
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Wolfsegg am Hausruck |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion