Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes

Allgemeine Informationen

Taugliche Wehrpflichtige sind – soweit zwingende militärische Erfordernisse nicht entgegenstehen – auf Antrag vom Präsenzdienst zu befreien, wenn und solange es besonders berücksichtigungswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf (befristete) Befreiung
  • Beweismittel

Zusätzliche Informationen

Darüber hinaus können Wehrpflichtige von Amts wegen aufgrund von öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen (z.B. auf Anregung einer Arbeitgeberin/eines Arbeitgebers) vom Präsenzdienst befreit werden.

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024
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  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung