Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

L17 – B-Führerschein mit 17 Jahren

Aktuelle Informationen zu L17 – B-Führerschein mit 17 Jahren, Grundausbildung in der Fahrschule, Ausbildungsfahrten mit der Begleitperson, Ausstattung des Ausbildungsfahrzeuges etc.

Letzte Aktualisierung: 21. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion