Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

Hinweis

Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion