Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Jugendstraftat
Eine Jugendstraftat ist eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, die von einer Jugendlichen/einem Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren begangen wird.
Letzte Aktualisierung: 12. April 2024
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