Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Rasenmähzeiten in Vorarlberg
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Bezau |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Bizau |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Bludenz |
Verordnung |
Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen |
erlaubt:
verboten: (jede lärmerregende Bautätigkeit)
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Bludesch |
Verordnung |
Verwendung von lärmerregenden Geräten, wie insbesondere Rasenmäher oder Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren(z.B. Benzinrasenmäher) sowie die Verwendung von Häckslern (auch elektrisch betrieben) als auch der Betrieb von Motor- und Kreissägen |
erlaubt:
verboten:
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Brand |
Verordnung |
Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit |
verboten:
(gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September) |
Bregenz |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
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Bürs | Verordnung | Die Verwendung lärmerregender Geräte, wie insbesondere von Rasenmähern oder Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren, sowie die Verwendung von Häckslern (auch elektrisch betrieben) als auch der Betrieb von Motor- und Kreissägen |
erlaubt:
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Bürserberg |
keine Vorgaben |
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion