Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Mahnung

Eine Mahnung ist die Aufforderung an die Schuldnerin/den Schuldner, eine geschuldete Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Der Zeitpunkt, bis zu dem die geschuldete Leistung erbracht werden muss, wird Fälligkeit genannt. Die Fälligkeit einer geschuldeten Leistung richtet sich grundsätzlich nach der vertraglichen Vereinbarung. Wurde vertraglich nichts vereinbart, ist die geschuldete Leistung fällig, sobald der Gläubiger geleistet hat. In den meisten Fällen handelt es sich bei der geschuldeten Leistung um eine Geldforderung.

Hinweis

Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass vor der Einleitung rechtlicher Schritte ( z.B. einer Klage) gemahnt werden muss.

Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

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