Mietzins
Der Mietzins ist der Preis, der für die Überlassung des Mietgegenstandes (im Regelfall monatlich im Vorhinein) zu bezahlen ist. Der Mietzins setzt sich in der Regel zusammen aus
- Nettomietzins (abhängig von Wohnungskategorie, Alter des Hauses und anderen gesetzlichen Bestimmungen)
- Anteil der Betriebskosten und öffentlicher Abgaben (z.B. für Müllabfuhr, Wasser, Reinigung)
- Gegebenenfalls anteilige Aufwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Lift, Heizungsanlage für das gesamte Haus)
- Gegebenenfalls Entgelt für mitvermietete Gegenstände (z.B. Möbel, Waschmaschine)
- 10 Prozent Umsatzsteuer vom Mietzins
In die Betriebskostenabrechnung des gesamten Hauses kann Einsicht genommen werden. Zusätzlich zur Miete werden in der Regel noch folgende laufende Kosten anfallen für
- Heizung
- Strom
- Internet und/oder Telefon
- ORF-Beitrag
- Versicherungen (etwa Haushaltsversicherung)
Weiterführende Links
Betriebskosten (→ Mietervereinigung)
Rechtsgrundlagen
§ 15 Mietrechtsgesetz (MRG)
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz