Allgemeines zum digitalen Nachlass
Beim digitalen Nachlass handelt es sich insbesondere um die Benutzerkonten und persönlichen Daten, die nach dem Tod eines Menschen im Internet weiter bestehen. Dazu zählen z.B.:
- Profile auf sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn etc.)
 - E-Mail-Konten
 - Konten bei Online-Diensten (PayPal, Spotify, Netflix etc.)
 - Blogs, Websites, Domainnamen
 - Online-Banking
 - Mediendienste (Spotify, Netflix, Online-Abos von Zeitungen etc.)
 - Fotodienste (Instagram, Flickr )
 - Videodienste (YouTube, Vine etc.)
 - Versandhandel (Amazon, eBay etc.)
 - Profile auf Partnervermittlungsbörsen
 - E-Government (FinanzOnline, ID Austria, Handy-Signatur/Bürgerkarte etc.)
 
Auch Offline-Daten, die auf einem Gerät gespeichert sind (wie z.B. Fotos, Videos, Filme, Musik-Dateien, elektronische Dokumente etc.), gehören zum digitalen Nachlass.
Die Erben treten nach der Einantwortung in alle Rechte, Pflichten und Rechtsverhältnisse der/des Verstorbenen ein. Auch im Internet geschlossene Verträge der/des Verstorbenen gehen also auf die Erben über.
Weiterführende Links
- Vorsorge für den digitalen Nachlass
 - Umgang mit dem digitalen Nachlass eines Verstorbenen
 - Broschüre "Digitaler Nachlass" (→ ISPA)
 
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 18.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
